
Zulassung zum Masterstudium
Glossar – Deutsch für die Zulassung
- Konsekutiver Master: auf einem Bachelorstudienprogramm aufbauend
- Komplementäre Minor: keine Vorkenntnisse im Fachbereich notwendig
- Spezialisiertes Masterstudienprogramm: konzentriert sich auf ein Spezialgebiet (zusätzliche Anforderungen)
- Joint Master: von zwei Universitäten gemeinsam durchgeführter Studiengang
- Studiengang: Setzt sich aus einem oder mehreren Studienprogrammen zusammen. Die erfolgreiche Absolvierung eines Studiengangs wird mit einem Grad (z. B. Master of Arts) abgeschlossen.
- Studienprogramm: bezeichnet das Fach und die zu absolvierenden ECTS
Ich bin Immatrikuliert – keine neue Bewerbung nötig
Sie sind bereits an der UZH immatrikuliert und möchten ohne Unterbruch ins Masterstudium übertreten? Der Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudium heisst Studiengangs- oder Studienprogrammwechsel
In Ihrem Studierendenportal können Sie dies ganz einfach beantragen.
Eine Bewerbung ist nur notwendig, wenn Sie sich für einen zweiten Studiengang parallel bewerben möchten. (Sie möchten zum Beispiel neben dem Master noch ein Lehrdiplom machen).
Ich bin nicht immatrikuliert – Bewerbung und Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung mit einem Bachelor von einer anderen Universität:
- Bachelordiplom oder mind. gleichwertiger Abschluss einer staatlich anerkannten Universität
- Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben
- Regelstudiendauer mindestens drei Jahre (180 ECTS Credits)
- Das Diplom ist staatlich anerkannt
- Das Diplom berechtigt im betreffenden Staat an einer staatlich anerkannten Universität zum konsekutiven Masterstudium
Voraussetzungen für die Zulassung mit einem Bachelor von einer Fachhochschule/ Pädagogischen Hochschule
- Bachelordiplom mit mindestens der Gesamtnote 5 einer schweizerischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule
- Bachelordiplom mit mindestens einer der Note 5 entsprechenden Gesamtnote einer ausländischen Fachhochschule oder Päagogischen Hochschule, die über eine Annerkennung eines Staates verfügt, der die Lissaboner Konvention ratifiziert hat
- Signatarstaaten der Lissabonner Konventionen